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Vorbemerkung: Bei den BPS-Anwendungen handelt es sich um keine diagnostische, ärztliche oder heilkundliche Tätigkeit; sie ersetzen nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker!
Die BPS-Anwendungen zielen auf die Selbstheilungskräfte im Menschen ab.
Nach einem ausführlichen Vorgespräch sitzt der Klient auf einem Hocker (Akutanwendung, ca. 7 Min.) oder kann bei weiteren Anwendungen auch liegen (Intensivanwendung, ca. 20 Min.).
Bei der BPS-Anwendung gelangt der Klient durch eine speziell komponierte Entspannungsmusik in eine Tiefenentspannung, in der der Therapeut sehr langsame und behutsame Dreh- und Dehnbewegungen an Kopf, Armen und Beinen sowie Ausstreichungen ausführt, die in ihrer Intensität zu dem Klienten individuell passen. Dadurch kann sich der Klient seinem inneren Erleben hingeben und es können sich z. B. körperliche oder psychische Verspannungen lösen, erkennbar an der Beruhigung der Atmung und an der deutlich sichtbaren Entspannung des Körpers. Energien bzw. Körperkräfte können wieder ins Fliessen kommen und wieder dorthin gelangen, wo sie der Körper dringend braucht.
Die Anwendungen können den Klienten wieder zu sich selbst führen; momentane Lebenssituationen können in einem neuen Blickwinkel erscheinen und es dadurch ermöglichen, neue Wege zu spüren, zu denken und zu gehen. Dies wiederum kann sich auf das Wohlbefinden des Klienten auswirkten und körperliche und psychische Gesundung und Heilung bewirken.
Während der Anwendung (Arbeiten mit dem Körper in sehr behutsamen Dehn- und Drehbewegungen, Ausstreichungen usw.) wird nicht gesprochen; ein Gespräch kann vor oder nach der Anwendung geführt werden, wenn der Klient es will. Wenn es angezeigt ist, kann in der BPS-Therapie eine "Anwendung" auch nur aus Gespräch bestehen.
Über Veränderungen, die Klienten nach BPS-Anwendungen erlebt haben, können Sie sich gerne in unserem BPS-Forum informieren, in dem u. a. Klienten über sich selbst berichten (bps-therapie.de). Machen Sie sich selbst ein Bild!
Anmerkung: Der wissenschaftlich anerkannte Nachweis der Wirksamkeit der BPS-Anwendungen steht noch aus. Die therapeutische Tätigkeit ist gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erlaubt (BverfG, I BvR 784/03 vom 02.03.2004, Absatz-Nr. 1 - 22).
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